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Mit Wirkung vom 28.9.2003 hat die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) ihren Betrieb aufgenommen. Hauptauftrag der EASA ist nach der „Verordnung (EG) Nr. 1592/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Juli 2002 zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Zivilluftfahrt und zur Errichtung einer Europäischen Agentur für Flugsicherheit“ die Gewährleistung eines hohen Sicherheits- und Umweltschutzniveaus im Bereich der Zivilluftfahrt. Insbesondere wird sie den Gemeinschaftsgesetzgeber bei der Ausarbeitung gemeinsamer Vorschriften für die Zulassung von Erzeugnissen, Ersatzteilen und Luftfahrtgerät sowie für die Zulassung von Organisationen und Personen, die im Bereich der Entwicklung, Herstellung und Instandhaltung dieser Erzeugnisse tätig sind, unterstützen und über die Musterzulassung von Luftfahrterzeugnissen entscheiden. Die Agentur hat ihren vorläufigen Sitz in Brüssel, bis der europäische Rat über ihren endgültigen Sitz entscheidet. Auch die Aufgaben und Zuständigkeiten der nationalen Luftfahrtbehörden werden in der EU-VO 1592/2002 neu festgelegt. (Quelle LBA)
Zur EASA (European Aviatin Safty Agency)
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EASA - European Aviation Safty Agency
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